CORONA Investitionsprämie ab 01.08.2020
Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise wieder zu aktivieren, soll mit der Investitionsprämie ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden. Diese Maßnahme fördert Investitionen ab 5.000 € pro Antrag (es kann sich auch um eine Mehrzahl kleiner Anschaffungen handeln, auch GWG´s) mit einem Zuschuss von 7 % bzw. 14 % (bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit).
Ausgeschlossen von der Förderung sind folgende Investitionen:
- Klimaschädliche Investitionen, darunter fallen u.a. Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb und Anlagen, die fossile Energieträger nutzen.
- Investitionen, bei denen vor dem 01.08.2020 oder nach dem 28.02.2021 erste Maßnahmen gesetzt wurden.
- Aktivierte Eigenleistungen
- Leasingfinanzierte Investitionen, es sei denn, diese werden im antragstellenden Unternehmen aktiviert.
- Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten).
- Der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen und Grundstücken.
- Der Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht
- Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen, sonstigen Geschäftsanteilen oder
- Finanzanlagen
- Umsatzsteuer (außer es besteht keine Vorsteuerabzugsberechtigung).
Genauere Richtlinien finden Sie unter folgendem Link:
https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/
Sollten Sie sich für eine Investition entschieden gibt fürs heurige Jahr auch Begünstigungen im Bereich der Abschreibung (z.B. degressive Abschreibungsmöglichkeit). Für näher Infos können Sie mich jederzeit gerne kontaktieren.