Sehr geehrter Kunde!
Vorab möchte ich Ihnen viel Glück, Erfolg und vor allem Gesundheit für das neue Jahr wünschen. Mit dem Jahreswechsel gibt es wie immer einige Aufgaben bzw. Neuerungen die es zu beachten gibt. Im folgenden finden Sie einen kleinen Auszug mit den wichtigsten Punkten:
- Der ermäßigte Steuersatz von 5 % für Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen endet mit 31.12.2021. Die betroffenen Leistungen sind ab 1.1.2022 wieder dem ursprünglichen Steuersatz zu unterwerfen.
- Für die Registrierkasse ist wie jedes Jahre ein signierter Jahresbeleg (Monatsbeleg vom Dezember) auszudrucken, mittels BMF-App zu prüfen und aufzubewahren. Die Prüfung muss bis spätestens 15. Februar 2022 durchgeführt werden.
- Die aus dem Vorjahr bekannte Regelung für abgaben- und beitragsfreie Corona-Boni iHv bis zu 3.000 € pro Arbeitnehmer sollen auch für Corona-begründete Bonuszahlungen und Zulagen, die bis Februar 2022 „ für das Kalenderjahr 2021“ geleistet werden anwendbar sein. Diese Regelung wurde vom Bundesrat kurz vor Weihnachten beschlossen.
- Mit Beginn des neuen Jahres treten nach und nach die Änderungen der ökosozialen Steuerreform (z.B. Erhöhung Gewinnfreibetrag, Anpassung der GWG-Grenze, Senkung Einkommenssteuertarif, Klimabonus,…) in Kraft. Näheres zu den Eckpunkten finden Sie unter folgendem Link: https://www.wko.at/service/steuern/oekosoziale-steuerreform.html
- Im Wirtschaftsrecht kommt es zu einer Änderung im Bereich der Gewährleistung. So wird z.B. bei Verbraucher-Kaufverträgen, die nach dem 31.12.2021 abgeschlossen wurden die Frist innerhalt derer angenommen wird, dass der Mangel von Beginn an vorhanden war (Vermutungsfrist), von 6 Monaten auf ein Jahr verlängert.
- …
Hierbei handelt es sich nur um einen Auszug der aus meiner Sicht wichtigsten Punkte. Sollten hierzu Fragen oder Unklarheiten bestehen, können Sie mich jederzeit gerne kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Klaus Kotzor
Maieraustrasse 24, 4792 Münzkirchen