Liebe Kundin, Lieber Kunde!
Wie jedes Jahr gibt es vor Jahreswechsel noch einige Steuerspar-Tipps bzw. Punkte die Sie als Unternehmer beachten sollen. Zu offenen Fragen betreffen der nachfolgenden Punkte könne Sie uns selbstverständlich gerne kontaktieren.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Übersteigt der Gewinn die Höhe von 30.000 € kann für bestimmte Investitionen (auch Wertpapiere) ein Gewinnfreibetrag in Höhe von 13 % der des angeschafften Anlageguts steuermindern geltend gemacht werden. Das Anlagegut muss jedoch mindestens 4 Jahre im Unternehmen verbleiben um eine Nachversteuerung zu vermeiden.
Investitionsfreibetrag
Bei der Anschaffung oder Herstellung von bestimmten Wirtschaftsgütern kann ein Investitionsfreibetrag von 10 % bzw. 15 % der Anaschaffungskosten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Teuerungsprämie
Zulagen und Bonuszahlungen die vom Arbeitgeber 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt, können bis 2.000 € (bzw. 3.000 € bei einer lohngestaltenden Vorschrift) steuerfrei an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden.
Gewinnverlagerung beim Bilanzierer durch spätere Auslieferung bzw. Fertigstellung
Verlegen Sie (wenn möglich) die Auslieferung bzw. Fertigstellung von Erzeugnissen auf das nächste Jahr, wird die Gewinnspanne erst mit der Auslieferung bzw. Fertigstellung erfolgswirksam (Achtung: Dokumentation für das Finanzamt erforderlich) und steuerpflichtig.
Glättung der Progression durch Gewinnverlagerung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechner
Als Einnahmen-Ausgaben-Rechner können Sie den Gewinn verändern, indem Sie gewisse Zahlungen vorziehen bzw. in nächste Jahr verlagern. Insbesondere können auch bestimmte Vorauszahlungen an die SVA der gewerblichen Wirtschaft als Aufwand ins Jahr 2023 vorgezogen werden.
(Weihnachts-)Geschenke und Feiern für Mitarbeiter
Betriebsveranstaltungen sind bis zu 365 € pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Geschenke (z.B. auch Gutscheine die nicht in bar abgelöst werden können) sind bis 186 € jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Umsatzgrenze für Kleinunternehmer
Die Netto-Umsatzgrenze für Kleinunternehmer liegt bei 35.000 €. Einmal in 3 Jahren darf diese um 15 % überschritten werden. Die Gewinngrenze (zusätzlich zur Umsatzgrenze) für die Kleinunternehmerregelung in der Sozialversicherung liegt im Jahr 2023 bei einem Betrag von 6.010,92 € - eine einmalige Überschreitung ist hier nicht möglich sondern führt rückwirkend zu einer Pflichtversicherung in der SV.
Jahresbeleg Registrierkassa
Bei Verwendung einer Registrierkassa ist mit Ende des Kalenderjahres ein signierter Jahresbeleg auszudrucken, mit der BMF-Belegcheck-App zu prüfen und aufzubewahren.